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Der Weg zu Fördermitteln wird leichter

8. März 2021

Der Bund hat seine Förderprogramme für energiesparende Häuser und klimafreundliche Bauweisen vereinfacht. Ab dem 1.7.2021 werden die bisherigen Förderungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zusammengefasst. Auch die Trennung zwischen Neubau, Sanierung und Einzelmaßnahmen wird aufgehoben. Unter dem Namen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ lassen sich Fördermittel zukünftig einfacher finden und nutzen. Bis zum Stichtag stehen die bisherigen Förderprogramme weiter zur Verfügung.

Ab Juli 2021 wird die Förderung nicht nur leichter, sondern sie erhöht sich auch. Für besonders nachhaltige oder energieeffiziente Häuser und Techniken können Bauherren zukünftig mehr Geld erhalten. Dabei haben sie die Wahl zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkten Zuschuss.

Stärkere Förderung der Nachhaltigkeit

Wir von Kaiser-Haus freuen uns natürlich, dass die klimafreundliche Bauweise jetzt ein direkter Pluspunkt bei der Fördermittelvergabe wird. So erhält ein Effizienzhaus 40 wie bisher 24.000 Euro Förderung. Wird das Effizienzhaus 40 aber nach dem neuen Standard „Erneuerbare-Energie-Klasse“ (erneuerbare Energien tragen mindestens 55% zur Wärmeversorgung bei) oder „Nachhaltigkeitsklasse“ (Erstellung eines Nachhaltigkeitszertifikats) errichtet, steigt der Förderbetrag auf 33.750 Euro.

In der Praxis bleibt dabei weiter zu beachten, dass zuerst der Antrag auf BEG gestellt werden muss. Erst danach kann ein Liefer- oder Leistungsvertrag abgeschlossen werden. Aber natürlich dürfen Sie unsere Beratung und Planung schon vor Antragstellung nutzen. Sprechen Sie uns gern an.

Jetzt noch Baukindergeld nutzen – Frist 31.03.2021

Schon vor dem 1. Juli 2021 steht eine weitere Änderung in der Förderlandschaft an. Das Baukindergeld läuft ab dem 31. März 2021 aus. Nur wer bis zu diesem Datum einen Bauvertrag für die erste eigene Immobilie unterschrieben hat, kommt später in den Genuss der 2018 eingeführten Förderung. Beim Baukindergeld erhalten Familien einen Betrag in Höhe von 12.000 Euro für jedes Kind – aufgeteilt auf 10 Jahre. Dieses Geld müssen die Bauherren nicht zurückzahlen, denn es ist eine direkte Förderung.

Voraussetzung ist, dass die Kinder mit der Familie in der neuen Immobilie leben, noch nicht volljährig sind und die Eltern Kindergeld für sie erhalten. Zudem gelten Einkommensgrenzen. Den Antrag auf Baukindergeld stellt der Bauherr erst nach dem Einzug in das neue Eigenheim. Der Bund gibt Baufamilien dazu Zeit bis Ende 2023.

Für unsere Kunden freuen wir uns, dass klimafreundliches Bauen und Wohnen durch die Förderprogramme immer attraktiver wird. Der Beitrag, den sie mit einer Entscheidung für ein Kaiser-Holzhaus leisten, wird somit jetzt auch gesellschaftlich stärker gewürdigt.

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